Geltungsbereich
Die folgenden Konditionen gelten für alle von sb-fotografien, Sandra Böhling – Friedelsheimer Strasse 2 – 67098 Bad Dürkheim, im Folgenden „Fotografin“ durchgeführten Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen.
Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung – auch ohne ausdrückliche Einbeziehung – auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Leistungserbringung
Der Fotografin ist es gestattet, sich für die Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritter zu bedienen. Die Auswahl dieser Dritten steht im freien Ermessen der Fotografin.
Vergütung
Für die Leistungen der Fotografin wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten, wie Reisekosten, Spesen, Modelhonorare, Requisite, Styling, Locationmieten, Bildbearbeitung sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert durch die Fotografin in Rechnung gestellt.
Wünscht der Kunden während oder nach einer Fotoproduktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Wird die für Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die Fotografin auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- und Tagessatz.
Der Kunde leistet an die Fotografin eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars mit Bestätigung des Angebotes.
Die Parteien vereinbaren eine Vorleistungspflicht des Kunden. Das gesamte Honorar ist vor Beginn des Shootings durch den Kunden an die Fotografin zu entrichten. Falls der Kunde das Honorar nicht vor Beginn des Shootings entrichtet hat, ist die Fotografin nicht zur Erbringung ihrer Leistung verpflichtet.
Für den Fall einer Absage eines Termins, bis 7 Tage vorher, durch den Kunden, ist die Fotografin berechtigt 50% der geleisteten Anzahlung einzubehalten.
Die Geltendmachung von weiteren Schäden beleibt hiervon unberührt.
Eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgt nur in angemessenem Umfang; Fahrtkosten sind in jedem Fall zu ersetzen.
Die Aufnahmen werden nach Beendigung des Fotoshootings innerhalb angemessener Frist durch die Fotografin auf einem Online-Portal zur Verfügung gestellt. Der Kunde trifft darin die die Bildauswahl. Die Übersendung der ausgewählten Aufnahmen erfolgt nach Wahl der Fotografin digital über Download oder durch Zusendung von Bilddaten auf einem Datenträger. Gedruckte Produkte werden unversichert per Post verschickt.
Nutzungsrechte der Fotografin
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt. Die Fotografin ist Urheberin sämtlicher erstellter Fotografien nach § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieses Recht ist nicht übertragbar. Die Fotografin bleibt daher auch nach Übergabe der Bilddateien an den Kunden die maßgeblich zur Verwertung Berechtigte an allen erstellten Bildern.
Der Kunde berechtigt die Fotografin, die erstellten Bilder zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu verwerten (insb. zu veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen, usw.). Die Fotografin ist zur Erteilung von Unterlizenzen und dem Weiterverkauf der Bilder berechtigt. Sollte es zu einer solchen Verwertung durch die Fotografin kommen, wird der Kunde umgehend hiervon informiert.
Die Fotografin ist berechtigt, Werke, welche bei oder anlässlich der Auftragsdurchführung erstellt werden, zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Die Fotografin ist insbesondere berechtigt, während der Auftragsdurchführung eigene Inhalte zu erstellen („Making off“ „Hinter den Kulissen“) und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er auf solchen Aufnahmen zu erkennen ist.
Nutzungsrechte des Kunden
Mit der vollständigen Begleichung des vereinbarten Honorars der Fotografin erwirbt der Kunde folgende Rechte an den entstandenen Aufnahmen:
Der Kunde erwirbt das einfache Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der übergebenen Aufnahmen. Dies beinhaltet:
- die Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art (ausschließlich zur eigenen Verwendung).
- die Veröffentlichung der Bilder im Internet in eigenen Social Media Profilen und auf der eigenen Homepage sowie die Weitergabe an Dritte für derartige Verwendungen, wenn diese Dritten die Bilder ebenfalls nur in privatem Umfang nutzen. (hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Fassung mit Wasserzeichen zu verwenden.)
- die Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, T-Shirts…) für den eigenen privaten Gebrauch.
Alle hiervon abweichenden Nutzungsarten sind nur mit vorheriger Gestattung der Fotografin zulässig.
Ohne die vorherige Gestattung der Fotografin ist insbesondere nicht gestattet:
- der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern…) oder digitalen Dateien
- die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte zur nicht ausschließlich rein privaten Nutzung.
- Jegliche eigene nicht rein private Verwendung der Bilder.
- das Verändern, Bearbeiten, Zuschneiden oder Umgestalten der Aufnahmen
- Entfernung einer in den Aufnahmen enthaltenen Fotografensignatur
Durch Zahlung eines pauschalen Aufschlags von 100 % auf das vereinbarte Honorar der Fotografin erwirbt der Kunde ein ausschließliches Nutzungsrecht an den übergebenen Fotografien. Die Fotografin ist dann ab Übertragung dieses Nutzungsrechts nicht mehr berechtigt, die Aufnahmen selbst – insbesondere in der oben dargestellten Art und Weise – zu verwerten. Die Übertragung von Unterlizenzen ist dem Kunden allerdings auch für den Fall der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes nur mit vorheriger Zustimmung der Fotografin gestattet.
Sämtliche Verwendungen der Aufnahmen außerhalb eines übertragenen Nutzungsrechtes stellen eine Urheberrechtsverletzung zulasten der Fotografin dar.
Urheberrecht und Namensnennung
Die Fotografin hat ein Recht auf Namensnennung an üblicher Stelle nach § 13 UrhG. Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer Fotografensignatur versehen geliefert. Für etwaige durch die Fotografin genehmigte Veröffentlichungen der Aufnahmen ist jeweils die Version mit Fotografensignatur zu verwenden.
Für den Fall, dass eine zweite Version mit Fotografensignatur nicht vorliegt, hat jede Veröffentlichung mit Namensnennung der Fotografin zu erfolgen. Diese lautet:
Foto: sb-fotografien / www.sb-fotografien.de
Gewährleistung und Haftung
Die Fotografin, sowie ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter haften gegenüber dem Kunden aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
Die Fotografin verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Hat der Kunde der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Der Bildstil der Fotografin ist dem Kunden sowohl hinsichtlich der Erstellung als auch der Bildbearbeitung bekannt. Die Erstellung der Aufnahmen, deren Bearbeitung sowie Bild- und Motivwahl unterliegen der künstlerischen Freiheit der Fotografin.
Zur Aufnahme durch den Kunden überlassene Gegenstände werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Der Kunde verpflichtet sich, diese bei Bedarf selbst gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern.
Die Fotografin übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenständen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Kunden vorgelegt. Der Fotografin werden vom Kunden mithin nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde hat die Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
Der Kunde erklärt, dass er hinsichtlich der Fotografin zu Erstellung von Aufnahmen übergebener Gegenstände, Bilder oder Bildbestandteilen oder selbst mitgebrachter Modelle, die Klärung sämtlicher in Betracht kommender Rechte für die Fotografin übernommen hat und diese insoweit von Ansprüchen von Dritter Seite freihalten wird.
Mängelrügen des Kunden müssen per Mail oder Brief erfolgen und spätestens 14 Tage nach Übergabe der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Mit Übergabe der Bilddaten an den Kunden erlischt für die Fotografin die Aufbewahrungspflicht. Eine Archivierung von Bilddaten durch die Fotografin muss darüber hinaus nicht erfolgen.
Besondere Vorschriften für Coaching / Workshop / Portfoliotage
Für den Fall, dass der Kunde einen Coaching- oder Workshop-Vertrag mit der Fotografin geschlossen hat, gelten die nachfolgenden Bestimmungen zusätzlich zu den voranstehenden Ausführungen.
Im Rahmen von Coachings oder Workshops durch den Kunden erstellte Aufnahmen sind nicht frei von Rechten Dritter. Der Kunde hat daher selbst dafür Sorge zu tragen, dass er etwaige, für die Veröffentlichung erforderlichen Zustimmungen Dritter (z.B. Modelle oder Locationbetreiber) selbst einholt. Die Fotografin haftet nicht für Inanspruchnahme des Kunden durch Dritte aufgrund der Veröffentlichung von Aufnahmen, welche im Rahmen eines Coachings oder Workshops erstellt wurden.
Die Fotografin ist berechtigt, Werke, welche im Rahmen eines Coachings oder Workshop erstellt werden, zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Die Fotografin ist ferner berechtigt, während Coachings und Workshops eigene Inhalte zu erstellen („Behind the Scenes“) und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er auf solchen Aufnahmen zu erkennen ist.
Sollte aus Gründen, die nicht von der Fotografin zu vertreten sind, der Kunde nicht an einem Coaching oder Workshop teilnehmen können oder ein Coaching oder Workshop ausfallen, werden etwaige bereits bezahlte Gebühren auf einen Folgetermin angerechnet. Die Fotografin wird dem Kunden die in Frage kommenden Folgetermine unverzüglich bekannt geben.
Portfoliotage sind gesondert zu betrachten.